03. Oktober 2023

Verkauf von SPEEDLINE S.r.l. abgeschlossen, Vereinbarung zur Markenkoexistenz

Die RONAL GROUP und die Callista Unternehmensgruppe haben den Verkauf der Tochtergesellschaft SPEEDLINE S.r.l. (Tabina, Italien) einschließlich der Marken «SPEEDLINE» und «SPEEDLINE CORSE» per 1.10.2023 rechtswirksam abgeschlossen. Bis zum 1. August dieses Jahres hatten die beteiligten italienischen Gewerkschaften und die SPEEDLINE-Mitarbeiter dem Verkaufsvertrag zugestimmt.

Verkäufer und Käufer haben Stillschweigen über Details der Transaktion vereinbart.
SPEEDLINE S.r.l. wird die Aktivitäten in Tabina für Premium-OEM-Kunden, den SPEEDLINE CORSE Aftermarket sowie das Rennsportsegment weiterführen. Die RONAL GROUP wird in ihrer neuen Gesellschaft RONAL Italia Services S.r.l. sowohl ihre Support-Aktivitäten für den italienischen Markt wie auch gruppenweite Tätigkeiten fortsetzen. Die neue Gesellschaft behält ihren Sitz in Tabina.

Oliver Brauner, CEO der RONAL GROUP, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis «der intensiven Verhandlungen mit allen involvierten Seiten, welche neben Callista auch die italienischen Vertreter aus Politik und Gewerkschaft einbeziehen. Ich danke allen Beteiligten für den konstruktiven, schlussendlich erfolgreichen Prozess, welcher die Zukunft von SPEEDLINE sichert.»

«Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um die Traditionsfirma SPEEDLINE wieder auf ihrem Weg zu früheren Erfolgen zu begleiten. Unser klares Ziel ist es, der führende Hersteller von Aluminiumrädern für das Supersport-Segment zu werden und damit ein vertrauensvoller Partner der Premium-OEMs zu bleiben. Wir kennen die Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, und sind bereit, diese gemeinsam mit den Personen vor Ort anzugehen», kommentiert Christopher Irion, Chief Investment Officer von Callista.

Vereinbarung zur Koexistenz der Marken SPEEDLINE, SPEEDLINE CORSE und SPEEDLINE TRUCK

Sowohl das Unternehmen als auch die Markenrechte von «SPEEDLINE TRUCK» sind von der Transaktion ausgenommen und verbleiben vollständig bei der RONAL GROUP. Zur Vermeidung von Irritationen im Markt haben die RONAL GROUP und die Callista Unternehmensgruppe eine entsprechende Markenkoexistenzvereinbarung getroffen. Im Grundsatz wurde darin geregelt, dass sich beide Unternehmen verpflichten, nicht unter den bestehenden Namens- und Markeneintragungen in die entsprechenden Geschäftsfelder des jeweils anderen einzutreten. Sollte dies zukünftig die Absicht einer der beiden Parteien sein, wird allein in der Namensgebung von Firma oder Marke eine klare Abgrenzung zu ziehen sein, um Irritationen zwischen den Kundenkreisen von SPEEDLINE/SPEEDLINE CORSE und SPEEDLINE TRUCK auszuschließen.